08.01.2011 - Wohnbauförderung Salzburg

Salzburger Wohnbauförderung

unverbindliche Information; aktuelle Informationen finden Sie unter www.sir.at

1. Persönliche Voraussetzungen



Volljährigkeit
österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU- Bürger)
monatliches Nettoeinkommen (= Jahresgehalt : 12)
1 Person Euro 2.150,-
2 Personen Euro 3.300,-
3 Personen Euro 3.650,-
4 Personen Euro 4.100,-
5 Personen Euro 4.300,-


2. Sonstige Voraussetzungen

nachgewiesener Wohnungsbedarf
die Rechte an der bisherigen Wohnung oder einer sonstigen geförderten Wohnung sind binnen 1 Jahres nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben

Eigentumswohnung/ Reihenhaus

Verkäufer = Bauträger
Mindesteigenmittel erforderlich: 10% des Gesamtkaufpreises, bezogen auf die förderbare Nutzfläche

Einzel- und Doppelhaus

Antragsteller = natürliche Person und Eigentümer der Bauliegenschaft


3. Förderungsumfang

förderbare Fläche
1 Person: 55 m²
2 Personen: 65 m²
3 Personen oder 1 Person + 1 Kind: 80 m²
4 Personen oder wachsende Familie: 90 m²
Bauernhäuser: 110 m²
Förderungsdarlehen des Landes (je m² förderbare Nutzfläche)
bei Erwerb von Eigentumswohnung/ Reihenhaus
Stadt Salzburg: Euro 2.000,-
Andere Gemeinden: Euro 1.750,-
Zuschlag je Ökopunkt: Euro 15,-
weitere Zu/- Abschläge nach individuellen Kriterien möglich
bei Errichtung von Einzel- und Doppelhaus
Normalsatz: Euro 1.000,-
Zu-, Auf- oder Ausbauten: Euro 1.150,-
Zuschläge: je Ökopunkt: Euro 15,-
für Jungfamilien: Euro 200,-
für kinderreiche Familien: Euro 400,-


4. Wichtige Begriffe

Förderung
Die Förderung kann in der Gewährung von Direktdarlehen des Landes (Förderungsdarlehen) und unverzinsten, rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen bestehen
Förderungsdarlehen
Das Förderungsdarlehen hat einen Zinssatz von dzt. 2% p.a. (= Effektivzinssatz) und eine 30- jährige Laufzeit
Annuitätenzuschuss
in Höhe jenes Betrages möglich, um den die Annuität des Förderungsdarlehens den zumutbaren Wohnungsaufwand übersteigt
zumutbarer Wohnungsaufwand
abhängig von Haushaltsgröße und Einkommen (mindestens € 4,07 /pro m² förderbare Nutzfläche)
wachsende Familie
Ehepaar, bei dem die Ehedauer 10 Jahre nicht übersteigt und beide Ehepartner das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder Haushaltsgemeinschaft, die nicht länger als 10 Jahre besteht, beide Partner nicht älter als 40 Jahre sind und aus dieser Beziehung bereits ein Kind entstammt
Jungfamilie
Wachsende Familie mit mindestens 1 Kind
Kinderreiche Familie
Familie mit mindestens 3 Kindern
nahestehende Personen
Ehegatten, Kinder, Adoptivkinder, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder; Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen nur, wenn er/sie mit der begünstigten Person in einer gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft leben und beide entweder seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben oder gemeinsames Eigentum an der Wohnung besitzen oder begründen.



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