Wohnbauförderung Salzburg

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neue Maklerverordnung

Mit 1. September 2010 tritt die neue Verordnung in Kraft. Mietverträge, die bis zu drei Jahre befristet sind, dürfen zukünftig (ab dem 1.9.2010) nur mehr mit 1 BMM Provision verrechnet werden. Mietverträge über 3 Jahre hinaus mit 2 BMM, jeweils zuzügl. Ust.
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